Sanitäter/ SanitäterinSanitäter/ Sanitäterin

Sanitäter/ Sanitäterin

Der Sanitäter / die Sanitäterin ist die erste medizinische Ausbildung nach dem Ersthelfer. 

In der Sanitätsausbildung werden daher verschiedene Notfallsituationen intensiv besprochen und die Erste-Hilfe-Kenntnisse vertieft. Der Lehrgang beinhaltet neben dem theoretischen Teil auch intensive Übungseinheiten, um die vermittelten Hilfsmaßnahmen später auch sicher anwenden zu können.

  • Teilnahmevoraussetzung
    • Nachweis einer Ersten-Hilfe-Ausbildung bzw. Erste-Hilfe-Trainings (nicht älter als 1 Jahr)
    • Teilnahme am Rotkreuz-Einführungsseminar
    • Teilnahme am Modul "Sanitätsdienst" der Einsatzkräfteausbildung
  • Dauer

    Der Lehrgang umfasst 48 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zzgl. Prüfung und findet in der Regel an 6 Tagen statt (3 Wochenenden). 

  • Prüfung

    Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung ab. Beide Teile sind zu bestehen. Die gesamte Prüfung, sowie einzelne Prüfungsteile können zwei mal Wiederholt werden, bis der Lehrgang endgültig als nicht bestanden gilt. 

  • Inhalte
    • Einstieg in den Lehrgang
    • Grundsätze
    • Bewusstloser Patient
    • Kreislaufstillstand
    • Atemstörungen
    • Herz-Kreislauf-Störungen
    • Rettung und Transport
    • Wundversorgung und Verbände
    • Hitzeschäden und Verätzungen
    • Knochen- und Gelenkverletzungen
    • SHT, Thorax, Polytrauma
    • Kollaps
    • Schock
    • Abdomen
    • Allergie
    • Schlaganfall
    • Unterkühlung
    • Vergiftung
    • Sonnenstich
    • Rechtsfragen
  • Fortbildungspflicht

    Die Ausbildungsordnung verlangt von Ehrenamtlichen im Sanitätsdienst eine regelmäßige Fortbildung. Innerhalb von zwei Jahren müssen aktuell in 2 Jahre 16 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden.