Die Prüfung zur Rettungshelferin beziehungsweise zum Rettungshelfer wird nach Abschluss der theoretisch-praktischen Ausbildung durchgeführt und besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist unter Aufsicht und innerhalb von maximal 60 Minuten zu fertigen. Die Prüfung erfolgt in Präsenzform.
Der fachpraktische Teil der Prüfung soll nicht länger als 30 Minuten dauern. In diesem Prüfungsteil sollen die Herz-Lungen-Wiederbelebung im Zwei-Helfer-Verfahren sowie Assistenzmaßnahmen, wie zum Beispiel Blutdruckmessung, Vorbereiten einer Infusion, Assistenz bei der Anlage eines peripher-venösen Zugangs, Lagerung und Hygiene, Inhalt der Prüfung sein. Der fachpraktische Teil der Prüfung wird durch ein Fachgespräch ergänzt, in dem die Prüfungsteilnehmenden ihr Handeln und die Prüfungssituation reflektieren.
Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt als Einzelbenotung.
Jeder Teil der Prüfung kann auf Antrag einmal wiederholt werden, dabei muss im fachpraktischen Teil der Prüfung der Fachbereich des Fallbeispiels wiederholt werden, welcher nicht bestanden wurde.